Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zu typischen Fragstellungen. Diese Angaben haben lediglich und ausschließlich informatorischen Charakter und werden insbesondere nicht Vertragsbestandteil. Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Wassersport-Spezialist Paul Pfalzgraf unter Telefon 07306 926092 oder Email service@gentner-vvv.de Berechnen Sie sich auch einfach ganz bequem Angebote im Online-Rechner, im Angebotsprozess können Sie sich Ihre vollständigen Angebotsunterlagen samt Versicherungsbedingungen als pdf-Dokument herunterladen.
Sie können zahlreiche Wasserfahrzeuge versichern. Wir bieten Versicherungsschutz an für:
Katamarane und insbesondere offene Katamarane sind nur in Ausnahmefällen versicherbar. Technisch können Sie den Antrag stellen, dieser wird dann vom Versicherer geprüft und in der Regel abgelehnt. Wenn Sie an keinen Regatten teilnehmen, prüfen wir Ihre Anfrage gern individuell, bitte melden Sie sich bei uns.
Bitte klicken Sie Sie hier oder auf der unserer Startseite den roten Button „Angebot und Abschluss“. Sie werden dann weitergeleitet in den Online-Rechner. Rechts sehen Sie eine Statusleiste, bereits nach drei Schritten haben Sie Ihr Angebot.
Selbstverständlich. Bitte wählen Sie die gewünschten Tarife und klicken auf den blauen Button „Angebot speichern“. Jetzt steht Ihnen das Angebot mit allen Vertragsunterlagen als pdf-Dokument zum Download bereit.
Bitte wählen Sie die gewünschten Tarife und klicken auf den roten Button „Jetzt abschließen“. Bitte halten Sie die Angaben zu Ihrem Boot und Vorversicherung bereit, jetzt sind es nur noch vier Schritte bis zum Versicherungsschutz.
Sie haben es geschafft! Ihr Antrag wird beim Versicherer geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Ihren Versicherungsschein in der Regel nach wenigen Minuten per Email, bei einer intensiveren Prüfung nach wenigen Tagen. Sollte Ihr Antrag in Ausnahmefällen abgelehnt werden, erhalten Sie auch eine Email von der Helvetia. Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da.
Bitte kontaktieren Sie uns, Herr Pfalzgraf und unser Team machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bitte kontaktieren Sie uns, Herr Pfalzgraf und unser Team machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ja, bitte geben Sie im zweiten Schritt Ihren Vereinsnamen an und Ihr Rabatt wird direkt miteingerechnet.
Ihr Boot ist bereits so günstig und durch unseren WENGERT-Preis stark reduziert, dass Sie im Bereich der Mindestprämie liegt, diese kann nicht unterschritten werden.
Wir empfehlen immer eine Kasko-Versicherung, bei unserer WENGERT-Kaskoversicherung handelt es sich um eine sog. All-Gefahren-Deckung. Wenn ein Dritter Ihr Boot beschädigt und man kann ihm kein Verschulden nachweisen, so ist dessen Haftpflichtversicherung leistungsfrei. Dies ist ein wichtiger Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung, dort gilt die Gefährdungshaftung im Gegensatz zum Boot wo die Verschuldenshaftung entscheidend für einen Schadenersatzanspruch ist.
Versichert ist Ihr Fahrzeug einschließlich der fest eingebauten Maschinenanlage, der fest eingebauten technischen Ausstattung, des fest eingebauten oder für den Betrieb des Bootes notwendigen Zubehörs und des fest eingebauten Inventars und Außenbordmotoren.
Ihr Beiboot (auch inkl. Motor), die persönlichen Effekten, technische Ausrüstung und den Trailer mitversichern.
Sehr wichtig, die Versicherung gilt innerhalb es vereinbarten Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich bildet eine wichtige Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie. Je eingeschränkter, desto günstiger. Haben Sie immer den gewählten Bereich im Blick und melden sich rechtzeitig, wenn eine Erweiterung nötig wird. Es reicht eine kurze Email an uns.
Ja, sie gilt auf dem Lande, während des Winterlagers und auch während der Ausführung von Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und Aus- und Umbauten. Innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs gilt der Versicherungsschutz auch beim Anlandholen und Zuwasserlassen sowie während der Transporte mit Land-, Fluss oder Seefahrzeugen.
Beim Umfang der WENGER-Wassersportkaskoversicherung handelt es sich für Ihr Boot grundsätzlich um eine Allgefahrendeckung. Zentrales Merkmal einer Allgefahrendeckung sind transparent definierte Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, diese sind in den WENGERT Bedingungen für die Kasko-Versicherung unter Punkt 3 Umfang der Versicherung geregelt.
Totalverlust, Unfall des Fahrzeugs, Brand und Explosion, Kollision mit festen/schwimmenden Gegenständen, Brechen, Knicken, Reißen, (Einbruch-)Diebstahl und Vandalismus
Persönliche Effekten sind u.a. privates Reisegepäck, Mobiltelefone, Laptops, Geräte der Unterhaltungselektronik, Tauch- und Wassersport-Ausrüstung, Angelsportgeräte sowie deren Zubehör. Jedoch nicht mehr als 1.000 EUR je Einzelstück.
Zur technischen Ausrüstung zählen Gegenstände, die dem Betrieb des Bootes dienen, aber nicht fest mit ihm verbunden sind, z.B. Navigations-, Nachtsicht- und Handfunk-Geräte, Ferngläser etc.
Die Versicherungssumme hat dem jeweiligen Zeitwert des Bootes und der anderen versicherbaren Objekte zu entsprechen – diese Summe gilt als Feste Taxe. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.
Teilschäden werden ohne Abzüge „neu für alt“ ersetzt. Bei einem Alter von mehr als 15 Jahren wird eine Entschädigung unter Berücksichtigung eines Abzuges „neu für alt“ erstattet.
Bei Z-Antrieben wird ab Beginn des sechsten Jahres ein Altersabzug von 10 Prozent der Reparaturkosten pro weiteres angefangenes Jahr angerechnet. Der maximale Altersabzug beträgt 60 Prozent.
In Verbindung mit einem versicherten Schaden sind die Kosten eines notwendigen Transportes zu und von einer Reparaturwerft mitversichert.
Bei Totalverlust aller versicherten Objekte entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ja, 40 Prozent bereits ab dem ersten Tag – unser WENGERT Schadenvorausrabatt! Diesen erhalten Sie, wenn Sie als Versicherungsnehmer und das zu versichernde Boot in den letzten 5 Jahren schadenfrei waren. Bitte beantworten Sie die Fragen entsprechend im Antragsprozess. Sollten Sie nicht schadenfrei sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Nur nach einem Schadenfall entfällt der Rabatt für zwei Jahre, danach erhalten Sie wieder 40 Prozent Rabatt auf die Kasko-Prämie. Sofern Ihr Versicherungsvertrag fünf Jahre oder mehr schadenfrei verlaufen ist, wird im ersten Schadenfall die Rückstufung ausgesetzt. Sie haben dann einen Schaden frei!
Nur im Bereich des eigenen Vereinssport. Details werden in den WENGERT Kasko-Versicherungsbedingungen geregelt unter Punkt 3.4 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch – 3.4.4 Teilnahme an Trainingsfahrten, Bootsrennen oder Regatten des Leistungssports, mit Ausnahme von Wett- und Zielfahrten im Bereich des eigenen Vereinssports. Das Regattarisiko ist mitversichert. Segeln bei Sturmwarnung ist eingeschlossen, wenn die Regattaleitung die Regatta nicht abbricht oder wenn unverzüglich der nächste Hafen aufgesucht wird.
Ja, für Ihren Jetski gibt es zusätzlich Besondere Bedingungen zur WENGERT Kasko-Versicherung.
Im Rahmen der Kasko-Versicherung bietet unser Versicherungspartner die Helvetia organisatorische und finanzielle Unterstützung nach einer Panne oder Unfall. Z.B.:
… und noch viel mehr. Details sind übersichtlich in den Besonderen Bedingungen für die Helvetia YachtAssistance für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen dokumentiert.
In Schadenfällen und medizinischen Notfällen steht Ihnen eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung unter +0049 (069) 1332400
Die kaskoversicherte und privat genutzte Yacht sowie alle berechtigten Insassen, sofern sie mit der versicherten Yacht unterwegs sind ohne hierfür Entgelt entrichtet zu haben.
Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemacht Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert sind Schäden im In- und Ausland, für die Sie als Halter, Besitzer oder wegen des Gebrauchs eines Wasserfahrzeugs haften.
Im Antragsprozess wählen Sie den passenden Geltungsbereich aus, innerhalb diesem haben Sie Versicherungsschutz. Der Geltungsbereich bildet eine wichtige Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie. Je eingeschränkter, desto günstiger. Haben Sie immer den gewählten Bereich im Blick und melden sich rechtzeitig, wenn eine Erweiterung nötig wird. Es reicht eine kurze Email an uns.
Unser Online-Tarif sieht eine rein private Nutzung vor. Bitte kontaktieren Sie uns in allen anderen Fällen.
Unsere Wassersporthaftpflichtversicherung können Sie abschließen als Halter von u.a. Motor- und Segelbooten. Dieser Versicherungsschutz beinhaltet eine kostenfreie Skipperhaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur zu privaten Zwecken genutzten Wasserfahrzeugs. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung Abschnitt A1-1
Sie können wählen zwischen 3, 7,5 und 15 Mio. EUR. In Deutschland gibt es keine generellen Mindestversicherungssummen. Bei Auslandsaufenthalten informieren Sie sich bitte vorab über die jeweils geltenden Versicherungspflichten und lokale Regelungen und wählen die passende Versicherungssumme.
Automatisch jedes Jahr, wenn Sie Zahlung per Lastschrift auswählen. Zusammen mit dem Versicherungsschein und danach jedes Jahr in der Zeit vor der Hauptfälligkeit werden Ihnen folgende Unterlagen zugeschickt:
Ja, standardmäßig ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beteiligung an Wasserfahrzeug-Rennen mitversichert.
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorboot- und Wassermotorrad-Rennen oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen.
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